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Vorsteuer

Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die ein Unternehmen auf Einkäufe und Ausgaben zahlt, die im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit getätigt wurden. Diese Umsatzsteuer wird vom Verkäufer oder Dienstleister in Rechnung gestellt und vom Käufer bzw. Leistungsempfänger gezahlt.


Für Unternehmen ist die Vorsteuer ein wichtiger Bestandteil der Umsatzsteuerabrechnung. Sie können die gezahlte Vorsteuer als Betriebsausgabe geltend machen und von der Umsatzsteuerschuld abziehen, die sie selbst auf ihre Umsätze erheben. Das bedeutet, dass die gezahlte Vorsteuer den Betrag der Umsatzsteuer mindert, den das Unternehmen an das Finanzamt abführen muss.


Die Vorsteuer wird in der Regel auf Rechnungen gesondert ausgewiesen und kann von Unternehmen in ihrer Umsatzsteuervoranmeldung oder ihrer Umsatzsteuererklärung geltend gemacht werden, um die steuerliche Belastung zu reduzieren.

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