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Die folgenden „Allgemeinen Auftragsbedingungen“ gelten für Verträge zwischen der summa Consult GmbH, Leuschnerdamm 13, 10999 Berlin (im Folgenden „summa“ genannt) und ihren Auftraggebern, soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

Stand: August 2023

​1. Umfang und Ausführung des Auftrags

1.1 Für den Umfang und den Zeitraum der zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag auf Basis des Angebots von summa maßgebend.

1.2 Die Art des Auftrags unterscheidet sich nach einer einmaligen Implementierung (sog. „Setup“) und einer laufenden Betreuung für einen Unternehmensbereich (sog. „Retainer“).

1.3 summa werden die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zugrunde legen

2. Verschwiegenheitspflicht

2.1 summa ist verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn schriftlich von dieser Verpflichtung entbindet. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

2.2 Die Verschwiegenheitspflicht besteht im gleichen Umfang für die Mitarbeiter der summa.

2.3 Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung rechtigter Interessen erforderlich ist.

 

3. Mitwirkung Dritter

3.1 Zur Ausführung des Auftrags ist es erforderlich, Mitarbeiter und datenverarbeitende Unternehmen hinzuzuziehen.

3.2 Bei der Heranziehung von fachkundigen Dritten und datenverarbeitenden Unternehmen ist insgesamt dafür verantwortlich, dass sich diese entsprechend Ziffer 2.1 ebenfalls zur Verschwiegenheitsbegründung verpflichten.

 

4. Mängelbeseitigung

4.1 Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. summa ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.

4.2 Beseitigt summa die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab, so kann der Auftraggeber auf Kosten summas die Mängel durch einen Anderen beseitigen lassen, bzw. nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.

 

5. Haftung

5.1 summa haftet für das eigene sowie für das Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen.

5.2 Soweit ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers Kraftgesetze nicht einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegt, verjährt er

  • in drei Jahren von dem an, in dem der Anspruch entstanden ist, und der Auftraggeber von jenen den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erworben oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste,

  • ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von seiner Entstehung an und

  • ohne Rücksicht auf seine Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen den Schaden auslösenden Ereignis an. Maßgeblich ist die früher endende Frist.

5.3​ Die in den Ziffern 5.1 und 5.2 getroffenen Regelungen gelten auch gegenüber anderen Personen als dem Auftraggeber, soweit ausnahmsweise im Einzelfall vertragliche Beziehungen auch zwischen summa und diesen Personen begründet werden.

5.4 Der Anspruch des Auftraggebers gegen summa auf Ersatz eines nach Ziffer 5.1 fahrlässig verursachten Personen- oder Sachschadens wird auf 3.000.000 EUR (in Worten: drei Millionen EUR) begrenzt. Die Haftung auf den Vorsatz bleibt unberührt.

5.5 Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen wird, insbesondere die Haftung auf einen geringeren als den in Ziffer 5.4 genannten Betrag begrenzt werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die ausdrücklich zu erstellen ist und dem Auftraggeber zusammen mit diesen Allgemeinen Auftragsbedingungen bei Vertragsabschluss ausgehändigt werden soll.

5.6 Ferner gilt die festgesetzte Haftungsbegrenzung auch gegenüber Dritten. Demnach wird § 334 BGB nicht außer Kraft gesetzt.

6. Pflichten des Auftraggebers

6.1 Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat er summa unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass summa eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und im Übrigen, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können.

6.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse nur mit deren schriftlicher Einwilligung weiterzugeben, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.

 

7. Unterlassene Mitwirkung und Annahmeverzug des Auftraggebers

Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach Ziffer 6 oder sonstige obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der von summa angebotenen Leistung in Verzug, so ist der summa angemessen, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass er die Fortsetzung des Vertrags nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Frist darf summa den Vertrag fristlos kündigen. Unberührt bleibt der Anspruch des summas auf Ersatz der ihr durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn summa von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

 

8. Datenschutz

Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten enthält die Datenschutzerklärung der Zusammenfassung, welche im Footer (ganz unten auf dieser Seite) unter Datenschutz abrufbar sind.

 

9. Bemessung der Vergütung

9.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem erteilten Auftrag auf Basis des Angebots von summa.

9.2 Nach vollständiger Leistungserbringung stellt summa eine Rechnung. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungseingang fällig.

 

10. Vorschuss

10.1 Für bereits entstandene und die voraussichtlich entstehenden Kosten und Auslagen kann summa einen Vorschuss fordern.

10.2 Wird der eingeforderte Vorschuss nicht ausgezahlt, kann nach vorheriger Ankündigung seine weitere Tätigkeit für den Auftraggeber eingestellt werden, bis der Vorschuss eingeht. summa ist verpflichtet, ihre Absicht, die Tätigkeit einzustellen, dem Auftraggeber rechtzeitig bekannt zu geben, wenn dem Auftraggeber Nachteile aus einer Einstellung der Tätigkeit erwachsen können.

 

11. Beendigung des Vertrags

11.1 Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch den Tod, durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder im Fall einer Gesellschaft durch deren Auflösung.

11.2 Im Falle eines Retainers nach Ziffer 1.2 läuft dieser mindestens bis zum Jahresende des laufenden Kalenderjahres und ist zum Ende des laufenden Kalenderjahres mit einer Frist von drei Monaten kündigbar.

11.3 Der Vertrag kann – wenn und soweit er einen Dienstvertrag im Sinne der § 611, § 675 BGB darstellt – von jedem Vertragspartner außerordentlich nach Maßgabe des § 627 BGB gekündigt werden; Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die ausdrücklich zu erstellen ist und dem Auftraggeber schriftlich ausgehändigt werden soll.

11.4 summa ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Auftrags erhält oder zu erhalten hat und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt, herauszugeben.

 

12. Vergütungsanspruch bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags

Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, so richtet sich der Vergütungsanspruch nach dem erteilten Auftrag. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die ausdrücklich zu erstellen ist und dem Auftraggeber schriftlich ausgehändigt werden soll.

 

13. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

13.1 Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.

13.2 Der Gerichtsstand ist Berlin.

 

14. Schlussbestimmungen

14.1 Falls einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder sein sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.

14.2 Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

Allgemeine Auftragsbedingungen der summa consult GmbH

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