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Bewirtungskosten

Die Bezeichnung „Bewirtungskosten“ trifft auf alle Kosten zu, die Sie als Arbeitgeber bei der Verköstigung von Arbeitnehmer oder Geschäftspartner aufwenden. Hierunter fällt grundsätzlich der Verzehr von Speisen und Getränken sowie weiteren Genussmitteln, die Sie in diesem Rahmen mit Partnern oder Mitarbeitern konsumieren.  Darüber hinaus können Sie zudem weitere Nebenkosten außer das Geschäftsessen in voller Höhe, die im Rahmen der Bewirtung anfallen, als Bewirtungskosten absetzen. Diese sind:

  • Garderobengebühr

  • Trinkgeld

  • die Zigarre nach dem Essen

  • Unterhaltungskosten

Alle Bewirtungskosten zählen als Werbungskosten, die Sie zu 100 %, also in voller Höhe steuerlich absetzen und somit von Ihrer Steuerlast abziehen können.

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