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Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Ein geringwertiges Wirtschaftsgut, kurz GWG, ist laut § 6 EStG ist ein beweglicher und abnutzbarer Gegenstand, der über eine selbstständige Nutzungsfähigkeit verfügt. Er zählt zum Anlagevermögen mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten, beziehungsweise einem Einlagewert von bis zu 1.000 Euro netto (Stand 2024). Diese Art von Wirtschaftsgut kann in besonderer Weise von Unternehmen abgeschrieben werden. Oft wird für GWG die Sofortabschreibung verwendet.
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