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Körperschaftssteuer

Die Körperschaftsteuer ist eine Steuer auf das Einkommen von juristischen Personen bzw. Körperschaften. Dazu zählen hauptsächlich Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Vereine.


Die Körperschaftsteuer sozusagen die Einkommensteuer (ESt) für Unternehmen, der natürliche Personen unterliegen. Der Körperschaftsteuersatz beträgt bundeseinheitlich 15 % und wird auf den im Wirtschaftsjahr erzielten Gewinn berechnet. Zusätzlich zur Körperschaftsteuer werden 5,5 % der Steuersumme als Solidaritätszuschlag fällig. Die Abgabe der Körperschaftsteuererklärung ist bis zum 31.07. des Folgejahres fällig.


Außerdem müssen vierteljährlich jeweils am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember Vorauszahlungen für das laufende Jahr geleistet werden. Diese werden vom Finanzamt auf Grundlage der Steuererklärung des Vorjahres festgesetzt, bzw. können bei voraussichtlich veränderter Gewinnprognose in Abstimmung mit dem Steuerberater und dem Finanzamt entsprechend angepasst werden. Die vereinnahmte Körperschaftsteuer steht zur Hälfte dem Bund und zur Hälfte dem Bundesland zu, in dem sie erhoben wurde, sie ist also nach dem Grundgesetz eine Gemeinschaftsteuer.



Zusammenfassung

  • Die Körperschaftsteuer ist eine Steuer auf das Einkommen von juristischen Personen bzw. Körperschaften

  • Der Körperschaftsteuersatz beträgt bundeseinheitlich 15 % und wird auf den im Wirtschaftsjahr erzielten Gewinn berechnet

  • Zusätzlich zur Körperschaftsteuer werden 5,5 % der Steuersumme als Solidaritätszuschlag fällig

  • Körperschaftsteuererklärung ist bis zum 31.07. des Folgejahres fällig

  • Es müssen vierteljährlich jeweils am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember Vorauszahlungen für das laufende Jahr geleistet werden

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