Kleinstbetragsrechnung
Eine Kleinbetragsrechnung ist eine vereinfachte Rechnung für Umsätze bis zu 250 Euro (brutto). Der Vorteil: Sie kann mit weniger Pflichtangaben ausgestellt werden.
Pflichtangaben
Das muss in eine Kleinstbetragsrechnung:
Name & Anschrift des leistenden Unternehmers
Name & Anschrift des Leistungsempfängers
Ausstellungsdatum / Rechnungsdatum
Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. Umfang und Art der sonstigen Leistung
Entgelt und Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe
Anzuwendender Steuersatz der ggf. Hinweis auf eine Steuerbefreiung
Vorteile der Kleinbetragsrechnung:
Geringerer Aufwand:
Die Erstellung und Verwaltung von Kleinbetragsrechnungen ist mit weniger Aufwand verbunden, da weniger Angaben erforderlich sind.
Zeitersparnis: Die vereinfachte Rechnungsstellung spart Zeit, da die Eingabe von Daten reduziert wird.
Nachteile der Kleinbetragsrechnung:
Vorsteuerabzug nicht möglich: Der Leistungsempfänger kann bei Kleinbetragsrechnungen keine Vorsteuer abziehen.
Prüfungen durch das Finanzamt: Kleinbetragsrechnungen können häufiger vom Finanzamt kontrolliert werden.