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Kleinstbetragsrechnung

Eine Kleinbetragsrechnung ist eine vereinfachte Rechnung für Umsätze bis zu 250 Euro (brutto). Der Vorteil: Sie kann mit weniger Pflichtangaben ausgestellt werden.



Pflichtangaben

Das muss in eine Kleinstbetragsrechnung:

  • Name & Anschrift des leistenden Unternehmers

  • Name & Anschrift des Leistungsempfängers

  • Ausstellungsdatum / Rechnungsdatum

  • Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. Umfang und Art der sonstigen Leistung

  • Entgelt und Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe

  • Anzuwendender Steuersatz der ggf. Hinweis auf eine Steuerbefreiung



Vorteile der Kleinbetragsrechnung:

  • Geringerer Aufwand:

    Die Erstellung und Verwaltung von Kleinbetragsrechnungen ist mit weniger Aufwand verbunden, da weniger Angaben erforderlich sind.

  • Zeitersparnis: Die vereinfachte Rechnungsstellung spart Zeit, da die Eingabe von Daten reduziert wird.


Nachteile der Kleinbetragsrechnung:

  • Vorsteuerabzug nicht möglich: Der Leistungsempfänger kann bei Kleinbetragsrechnungen keine Vorsteuer abziehen.

  • Prüfungen durch das Finanzamt: Kleinbetragsrechnungen können häufiger vom Finanzamt kontrolliert werden.

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