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Verfahrensdokumentation

Die Verfahrensdokumentation beschreibt, wie die Buchführung eines Unternehmens tatsächlich abläuft – vom Belegeingang bis zur Archivierung. Sie ist nach den GoBD für alle buchführungs- und aufzeichnungspflichtigen Unternehmen Pflicht, unabhängig von der Größe.


Üblich ist die Gliederung in vier Teile: allgemeine Beschreibung, Anwenderdokumentation, technische Systemdokumentation und Betriebsdokumentation. Dazu kommt das interne Kontrollsystem.


Fehlt sie, ist das ein formeller Mangel. Leidet dadurch die Nachvollziehbarkeit der Buchführung, kann das Finanzamt schätzen (§ 162 AO).

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