In der Welt des grenzüberschreitenden Handels und der Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union (EU) ist die Reverse Charge Rechnung ein wichtiger Mechanismus zur Handhabung der Umsatzsteuer. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Begriff und was sollten Unternehmen beachten, wenn sie damit zu tun haben?
Inhalt
Was ist eine Reverse Charge Rechnung?
Die Reverse Charge Rechnung, auch bekannt als Umkehrung der Steuerschuldnerschaft, ist ein Verfahren zur Abrechnung der Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Geschäften innerhalb der EU.
Gemäß §13b UStG muss der Aussteller einer Reverse Charge Rechnung keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen und diese somit nicht ans Finanzamt abführen. Der Empfänger der Reverse Charge Rechnung zahlt die Umsatzsteuer auf die Leistung oder Lieferung also nicht an den Leistenden, sondern direkt an das Finanzamt.
Eine Reverse Charge Rechnung weist also keine Umsatzsteuer bzw. einen Umsatzsteuersatz von 0 % auf. Wichtig ist dabei zu beachten, dass ein Hinweis auf die Umkehrung der Steuerschuld auf der Rechnung steht, sodass klar ist, dass der Empfänger der Reverse Charge Rechnung Umsatzsteuer schuldet.
Um Reverse Charge Rechnungen austauschen zu können, müssen beide Parteien Unternehmen sein, es muss sich also um ein B2B-Geschäft handeln. Auch müssen beide Unternehmen zwingend eine gültige Umsatzsteuer-ID besitzen.
Im Wesentlichen bedeutet es, dass die Umsatzsteuerschuld vom Leistungsempfänger übernommen wird, anstatt vom Leistungsanbieter. Dieser Mechanismus zielt darauf ab, Steuerhinterziehung zu verhindern und die Einhaltung der Steuervorschriften zu erleichtern.
Wann muss ich eine Reverse Charge Rechnung ausstellen
Prinzipiell werden Reverse Charge Rechnungen bei grenzüberschreitenden B2B-Geschäften angewandt. Zumeist handelt es sich dabei um Rechnungen an Kunden im EU-Ausland. Dennoch können Reverse Charge Rechnungen auch bei Drittlandsgeschäften genutzt werden.
Im §13b UStG werden unter anderem folgende Arbeitsbereiche festgehalten, die zur Ausstellung von Reverse Charge Rechnungen verpflichtet sind:
Werklieferungen
Bauleistungen
Gebäudereinigung
Lieferungen von Edelmetallen
Eine Reverse Charge Rechnung sollte also zum Beispiel ausgestellt werden, wenn ein österreichisches Handwerksunternehmen eine Dienstleistung an ein Unternehmen in Deutschland vollbringt. Hier schuldet nun nicht das Handwerksunternehmen seinem Finanzamt die Umsatzsteuer, sondern der Leistungsempfänger in Deutschland.
So schreiben Sie eine Reverse Charge Rechnung
Sofern eine Rechnung nicht als Kleinbetragsrechnung ausgestellt wird, muss sie alle notwendigen Pflichtangaben für ordentliche Rechnungen aufweisen, um rechtskonform zu sein und vom Finanzamt anerkannt zu werden. Auch für Reverse Charge Rechnungen gelten diese Pflichtangaben.
Zusätzlich muss auf einer Reverse Charge Rechnung ein Hinweis zur Anwendung des Reverse Charge Verfahrens aufgeführt werden, der die fehlende Umsatzsteuer erklärt. So ein Hinweis könnte auf der Reverse Charge Rechnung zum Beispiel lauten: „Umkehrung der Steuerschuld gemäß § 13b Abs. 2 Nr. 7 i. V. m. Abs. 5 UStG” oder auch einfach „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers”.
Tipp: Damit Ihre internationalen Kunden Ihre Reverse Charge Rechnung auch wirklich verstehen können, macht es möglicherweise Sinn, diese Rechnungen auf Englisch auszustellen.
Muster und Vorlagen eines Rechnungsprogramms zu Nutze machen
Reverse Charge Rechnungen werden nach dem gleichen Muster wie andere ordentliche Rechnungen erstellt.
Dabei müssen Sie lediglich Kunden- und Produktinformationen in Ihre Vorlage einfügen und wählen gemäß Reverse Charge Verfahren die 0% Umsatzsteuer aus dem Drop-Down Menü aus.