top of page

Bewirtungsrichtlinie: Bewirtungskosten richtig absetzen + interne Vorlage

  • Autorenbild: Fabian
    Fabian
  • vor 1 Tag
  • 5 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 5 Stunden


Bewirtungskosten werden in vielen Unternehmen regelmäßig eingereicht – aber oft falsch oder unvollständig dokumentiert. Fehlende Angaben auf dem Bewirtungsbeleg, kein klarer Anlass oder nur ein Kassenzettel statt einer Rechnung führen schnell dazu, dass Bewirtungskosten steuerlich nicht anerkannt werden. Spätestens bei einer Betriebsprüfung wird das zum Problem.


In diesem Guide erfährst du, 

  • welche Bewirtungskosten absetzbar sind, 

  • welche Pflichtangaben nötig sind und 

  • wie du mit einer internen Bewirtungsrichtlinie und einem klaren Prozess für saubere, prüfungssichere Dokumentation sorgst – inklusive direkt nutzbarer Vorlage.


Was sind Bewirtungskosten im steuerlichen Sinn?


Definition von Bewirtungskosten


Bewirtungskosten sind Aufwendungen für Speisen, Getränke und Genussmittel, die im Rahmen eines geschäftlichen Anlasses entstehen. Entscheidend ist der betriebliche Zweck – nicht allein der Restaurantbesuch.


Steuerlich wird genau unterschieden, ob die Bewirtung betrieblich veranlasst ist und wer bewirtet wird.


Geschäftliche vs. private Bewirtung


Nur geschäftlich veranlasste Bewirtungskosten sind steuerlich absetzbar. Private Essen – auch wenn dort über Arbeit gesprochen wird – zählen nicht als Betriebsausgabe. Der geschäftliche Anlass muss klar erkennbar und dokumentiert sein.


Externe vs. interne Bewirtung


Für die steuerliche Behandlung ist die Abgrenzung besonders wichtig:


  • externe Bewirtung; z. B. Kunden, Lieferanten, Bewerbende

  • interne Bewirtung: ausschließlich Mitarbeitende


Davon hängt ab, wie viel du steuerlich absetzen darfst.


Typische Beispiele für absetzbare Bewirtungskosten


Typische geschäftliche Bewirtung sind zum Beispiel Kundenessen zur Projektbesprechung, Restauranttermine mit Lieferanten, Essen im Rahmen von Bewerbungsgesprächen oder Verpflegung bei internen Workshops. Team-Events müssen gesondert geprüft werden, da sie oft als Betriebsveranstaltung gelten.


Welche Bewirtungskosten sind steuerlich absetzbar?


Bewirtungskosten mit externen Geschäftspartnern (70-Prozent-Regel)


Wenn du externe Personen bewirtest, gilt die bekannte steuerliche Regel:


  • 70 % der Bewirtungskosten sind als Betriebsausgabe absetzbar

  • 100 % der Vorsteuer ist abzugsfähig (bei korrekter Rechnung)


Die verbleibenden 30 % gelten pauschal als nicht abzugsfähiger Anteil.


Diese 70-Prozent-Regel gilt unabhängig davon, wie geschäftlich das Gespräch tatsächlich war – daher ist die korrekte Kontierung wichtig.


Voraussetzungen für den steuerlichen Abzug


Damit Bewirtungskosten absetzbar sind, müssen folgende Punkte erfüllt sein:


  • klarer geschäftlicher Anlass

  • nachvollziehbarer betrieblicher Zweck

  • namentliche Nennung der Teilnehmenden

  • ordnungsgemäße Restaurantrechnung

  • zeitnahe Ergänzung der Bewirtungsangaben


Ohne diese Angaben sind Bewirtungskosten häufig nicht steuerlich absetzbar.


Interne Bewirtungskosten: andere steuerliche Behandlung


Bewirtung nur mit Mitarbeitenden


Interne Bewirtungskosten – also Bewirtung ausschließlich von Mitarbeitenden – sind steuerlich anders zu behandeln. In vielen Fällen sind sie voll als Betriebsausgabe abzugsfähig, wenn ein betrieblicher Anlass vorliegt (z. B. internes Meeting oder Schulung).


Abgrenzung zur Betriebsveranstaltung


Wichtig ist die Abgrenzung zu Betriebsveranstaltungen wie Weihnachtsfeiern oder Sommerfesten. Hier gelten eigene Freibeträge und Sonderregeln. Die Buchhaltung sollte diese Fälle getrennt erfassen.



Bewirtungsbeleg: Diese Pflichtangaben sind erforderlich


Gesetzliche Pflichtangaben auf der Rechnung


Ein Bewirtungsbeleg muss alle Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung erfüllen, insbesondere:


  • Name und Anschrift des Restaurants

  • Rechnungsdatum

  • Leistungsbeschreibung

  • Gesamtbetrag

  • Steuerbetrag und Steuersatz


Fehlen diese Angaben, ist kein Vorsteuerabzug möglich.


Zusätzliche Pflichtangaben bei Bewirtungskosten


Für die steuerliche Anerkennung von Bewirtungskosten müssen zusätzlich dokumentiert werden:


  • Anlass der Bewirtung

  • geschäftlicher Zweck

  • Namen der bewirteten Personen


Diese Angaben können auf dem Beleg ergänzt oder im Buchhaltungssystem erfasst werden.


Warum der Kreditkartenbeleg nicht ausreicht


Ein Kreditkarten- oder EC-Beleg ist kein gültiger Bewirtungsbeleg, da er keine Leistungsdetails enthält. Er kann ergänzend sinnvoll sein, ersetzt aber niemals die Restaurantrechnung.


Typische Fehler bei der Dokumentation von Bewirtungskosten


Fehlender oder unklarer Anlass


Angaben wie „Kundenessen“ oder „Geschäftsessen“ ohne weiteren Kontext reichen steuerlich nicht aus. Es muss erkennbar sein, warum die Bewirtung stattgefunden hat, zum Beispiel „Projektbesprechung Angebot Phase 2“ oder „Vertragsverhandlung Lieferant XY“. Je konkreter der Anlass beschrieben ist, desto nachvollziehbarer ist der betriebliche Zweck bei einer Prüfung.


Teilnehmer nicht namentlich genannt


Auf dem Bewirtungsbeleg müssen die bewirteten Personen namentlich genannt werden – zumindest die externen Teilnehmenden. Allgemeine Angaben wie „Kunde“ oder „Team Vertrieb“ genügen nicht. Ohne Namensnennung fehlt eine zentrale Pflichtangabe, wodurch der steuerliche Abzug gefährdet ist.


Nur Kartenzettel statt Rechnung


Häufig wird nur der EC- oder Kreditkartenbeleg eingereicht, nicht aber die eigentliche Restaurantrechnung. Der Zahlungsbeleg zeigt jedoch nur den Betrag, nicht die konkrete Leistung oder die enthaltene Umsatzsteuer. Ohne vollständige Rechnung ist weder der Betriebsausgabenabzug noch der Vorsteuerabzug möglich.


Falsche Buchungskonten


Bewirtungskosten werden oft auf allgemeine Reisekosten- oder sonstige Aufwandskonten gebucht. Dadurch gehen die besonderen steuerlichen Regeln (zum Beispiel die 70-Prozent-Abzugsfähigkeit bei externer Bewirtung) in der Auswertung unter. Saubere, separate Konten für Bewirtung sind wichtig, damit Buchhaltung und Reporting korrekt funktionieren.


Private Anteile nicht getrennt


Nehmen private Begleitpersonen oder nicht geschäftlich beteiligte Personen teil, muss deren Anteil herausgerechnet werden. Wird der Gesamtbetrag vollständig als Bewirtungskosten verbucht, ist das steuerlich nicht korrekt. Im Zweifel sollte der private Anteil geschätzt und nachvollziehbar dokumentiert werden.


Trinkgeld nicht dokumentiert


Trinkgeld ist grundsätzlich mit absetzbar, wird aber oft nicht sauber festgehalten. Idealerweise wird der Betrag direkt auf dem Beleg vermerkt oder im Tool als Zusatzangabe ergänzt. 


Bewirtungskosten richtig dokumentieren: empfohlener Prozess


Standardprozess für Mitarbeitende


Ein klarer Bewirtungsprozess reduziert Fehler und Rückfragen. Mitarbeitende sollten die Angaben direkt beim Termin erfassen.


Bewirtungskosten-Prozess Schritt für Schritt


  1. Anlass konkret benennen

  2. Teilnehmer namentlich erfassen

  3. Bewirtungsbeleg direkt prüfen

  4. Zusatzangaben ergänzen

  5. Beleg digital hochladen

  6. Optional: Freigabe einholen


Ideal ist ein direkter Upload per App in das Buchhaltungs- oder Belegtool.


Warum eine interne Bewirtungsrichtlinie sinnvoll ist


Einheitliche Dokumentation


Eine Bewirtungsrichtlinie sorgt dafür, dass alle Mitarbeitenden dieselben Anforderungen kennen und erfüllen.


Weniger Rückfragen der Buchhaltung


Klare Vorgaben reduzieren Nacharbeit und Abstimmungsschleifen.


Prüfungssichere Belegführung


Ein standardisierter Prozess unterstützt eine nachvollziehbare und revisionssichere Dokumentation.


Schutz bei Betriebsprüfungen


Bewirtungskosten sind ein klassisches Prüffeld. Eine dokumentierte Richtlinie wirkt hier stark risikomindernd.


Vorlage: Interne Bewirtungsrichtlinie (Textbaustein)


Zweck der Richtlinie


Diese Bewirtungsrichtlinie regelt die Voraussetzungen, den Umfang und die Dokumentationspflichten für die Bewirtungskosten im Unternehmen.


Zulässige Bewirtungsanlässe


Bewirtung ist bei geschäftlichem Anlass zulässig, insbesondere bei Kunden-, Lieferanten- und Bewerbungsgesprächen sowie internen Arbeitsmeetings.


Erstattungsfähige Kosten


Erstattet werden angemessene Kosten für Speisen und Getränke im betrieblichen Kontext. Die Angemessenheit richtet sich nach Anlass und Teilnehmerkreis.


Pflichtangaben für Bewirtungsbelege


Erforderlich sind:


  • Anlass

  • geschäftlicher Zweck

  • Teilnehmernamen

  • Datum und Ort

  • vollständige Rechnung


Einreichungsprozess


Bewirtungsbelege sind innerhalb von X Tagen digital einzureichen und vollständig zu ergänzen.


Freigabegrenzen


Bewirtungskosten über Betrag X benötigen eine zusätzliche Freigabe durch [Rolle].


Beispiel-Formularfelder


Empfohlene Formularfelder:


  • Anlass

  • Geschäftszweck

  • Teilnehmer

  • Betrag

  • Kunden- oder Projektbezug


Vorlage für deine interne Bewirtungsrichtlinie herunterladen



Haftungsausschluss

Diese Vorlage dient als Hilfestellung und ersetzt keine professionelle Rechts- oder Steuerberatung. Die Angaben in dieser Vorlage sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, können aber dennoch fehlerhaft oder unvollständig sein.

Der Ersteller dieser Vorlage übernimmt keine Haftung für etwaige Schäden, die durch die Verwendung dieser Vorlage entstehen können. Insbesondere übernimmt der Ersteller keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in der Vorlage sowie für die korrekte Anwendung der steuerlichen Vorschriften.


FAQ: Bewirtungskosten und steuerlicher Abzug


Sind Trinkgelder absetzbar?

Ja, wenn sie dokumentiert und plausibel sind.

Sind Bewirtungskosten im Ausland absetzbar?

Grundsätzlich ja, bei vollständiger Dokumentation. Die umsatzsteuerliche Behandlung kann abweichen.

Gilt auch bestelltes Essen als Bewirtung?

Ja, wenn ein geschäftlicher Anlass vorliegt und Teilnehmer dokumentiert sind.

Zählen Coffee-Meetings als Bewirtung?

Auch Kaffee und Snacks können Bewirtungskosten sein, wenn sie geschäftlich veranlasst sind.

Ist Bewirtung im eigenen Büro absetzbar?

Ja, bei betrieblichem Anlass und sauberer Dokumentation.


Fazit: Bewirtungskosten absetzen – nur mit sauberer Richtlinie und Prozess


Bewirtungskosten sind steuerlich absetzbar – aber nur bei vollständiger und korrekter Dokumentation. Fehlende Angaben auf dem Bewirtungsbeleg führen schnell zum Verlust des Betriebsausgabenabzugs. Eine interne Bewirtungsrichtlinie und ein klarer digitaler Prozess sorgen für Sicherheit, Transparenz und weniger Aufwand.


bottom of page