Stornorechnung oder Korrekturrechnung? So machst du es richtig
- Fabian

- 8. Juli 2024
- 7 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 4. Feb.

Vielleicht ist es dir auch schon einmal passiert: Eine von dir versendete Ausgangsrechnung enthält einen Fehler. Mal ist es nur ein kleiner Tippfehler, mal ein falscher Betrag oder sogar ein falscher Steuersatz. Und spätestens wenn dein Kunde oder deine Kundin schon bezahlt hat, wird die Frage plötzlich dringend:
Stornorechnung oder Korrekturrechnung – was ist jetzt richtig?
Wichtig ist: Deine Kund:innen dürfen eine fehlerhafte Rechnung nicht einfach selbst korrigieren. Du musst aktiv werden – und zwar so, dass der Vorgang buchhalterisch sauber, nachvollziehbar und im Zweifel auch gegenüber dem Finanzamt korrekt ist.
In diesem Artikel zeigen wir dir praxisnah:
wann eine Korrekturrechnung reicht,
wann du eine Rechnung stornieren solltest,
was Storno/Korrektur enthalten muss,
und welche Fehler du unbedingt vermeiden solltest.
Inhalt
Schnellcheck: Wann korrigieren, wann stornieren?
Korrigieren, wenn…
Rechnung grundsätzlich korrekt bleibt
nur kleinere Angaben betroffen sind (z.B. Name, Adresse, Leistungszeitraum)
steuerliche Wirkung nicht verändert wird
Stornieren und neu ausstellen, wenn…
falscher Empfänger / falsches Unternehmen
falscher Steuersatz / Reverse Charge falsch
falscher Betrag oder falsche Leistung
Rechnung doppelt erstellt wurde
Was bedeutet „Rechnung korrigieren“ überhaupt?
Eine Korrekturrechnung (oft auch „Rechnungskorrektur“ genannt) ist eine Möglichkeit, eine fehlerhafte Rechnung zu berichtigen, ohne den gesamten Vorgang komplett zu stornieren. Das ist besonders dann sinnvoll, wenn die Rechnung noch nicht bezahlt wurde und der Fehler nicht steuerlich relevant ist.
Typische Fälle für eine Korrekturrechnung
Tippfehler in Name oder Anschrift
Leistungszeitraum fehlt oder ist unklar
Ergänzung einer Pflichtangabe (z. B. Leistungsbeschreibung präzisieren)
interne Referenzen (z. B. PO-Nummer) ergänzen
Praxis Check: Was auf eine Rechnungskorrektur gehört
Achte darauf, immer
die Originalrechnung (Rechnungsnummer und Datum) zu referenzieren,
klar zu kennzeichnen, was genau geändert wurde, und
alle Versionen geordnet abzulegen,
damit Buchhaltung und Steuerberater den Vorgang jederzeit nachvollziehen können.
Was ist eine Stornorechnung – und wann brauchst du sie?
Eine Stornorechnung korrigiert eine fehlerhaft ausgestellte Rechnung, die bereits vom Kunden bezahlt wurde. Denn sobald die Rechnung beglichen wurde und in deiner Buchhaltung auftaucht, ist eine Rechnungskorrektur nicht mehr möglich.
Allerdings gibt es keine Vorschrift oder Vorgaben, dass eine Stornorechnung nur dann erstellt werden kann, wenn der Kunde schon bezahlt hat. Eine Stornorechnung ist immer möglich, eine Korrekturrechnung mit einfacher Neuerstellung oder Berichtigungsdokument nur dann, wenn die Rechnung noch nicht bezahlt wurde.
Bei der Stornorechnung handelt es sich um eine Kopie der Originalrechnung. Auf der Stornorechnung wird deutlich vermerkt, dass es sich um eine Storno handelt, der Fehler wird korrigiert und am Ende der Stornorechnung werden der Rechnungsbetrag und die Steuerbeträge mit einem Minus versehen – anders als bei einer Rechnungskorrektur. Denn der bereits gezahlte Betrag wird dem Kunden zunächst zurückerstattet. Über eine neue Rechnung mit einer neuen Rechnungsnummer stellst du deinem Kunden anschließend eine neue Rechnung.
Im Falle einer Storno erstellst du also zwei Dokumente: die Stornorechnung, d.h. die Spiegelung der Originalrechnung mit negativen Beträgen und die neue Rechnung mit den korrigierten Angaben.
Typische Fälle für Storno
falscher Kunde / falsche Firma
falscher Steuersatz (USt / Reverse Charge)
falscher Betrag / falsche Positionen
doppelte Rechnung
Auftrag wurde abgesagt / rückabgewickelt
Praxis Check: Was auf eine Stornorechnung gehört
Stornorechnung klar benennen
Bezug zur Originalrechnung
Beträge korrekt ausgleichen
ggf. Umsatzsteuer korrekt behandeln
Was das für deine Buchhaltung bedeutet #nerdalert
Buchhalterisch bedeutet eine Storno, dass die initiale, fehlerhafte Rechnung mit Hilfe der Stornorechnung neutralisiert wird. Dazu wird eine Rechnung mit einem Negativbetrag geschrieben. Mit der Stornorechnung steht deine Buchhaltung wieder auf einem korrekten Stand und ist ausgeglichen.
Bei dem Betrag, den du dem Kunden dafür zurückerstattest, handelt es sich um eine Gutschrift. Doch Vorsicht, denn in der Praxis sieht es anders aus und du darfst die Stornorechnung nicht einfach als Gutschrift bezeichnen.
Warum du nicht von einer Gutschrift sprechen solltest
Bei einer Gutschrift handelt es sich eigentlich um einen Betrag, den du einem Lieferanten gutschreibst, ohne dass dieser dafür eine Rechnung stellen müsste. Die Gutschrift ist eine Einnahme, die ein Leistungserbringer von einem Leistungsempfänger erhält.
Es ist zwar so, dass du einem Kunden bzw. einer Kundin mit einer Stornorechnung einen Betrag gutschreibst. Diese Gutschrift dient aber allein zur Stornierung einer fehlerhaften Rechnung. Damit dieser Vorgang jederzeit nachvollziehbar und belegbar bleibt, musst du eine Stornorechnung erstellen. Zudem weist eine Gutschrift anders als eine Stornorechnung keinen negativen Betrag auf.
Wichtig! Bezeichnest du eine Stornorechnung fälschlicherweise als Gutschrift, kann diese Art der Rechnungskorrektur Folgen für den Rechnungsempfänger bzw. die Rechnungsempfängerin haben. Das Finanzamt kann ihm in diesem Fall den Umsatzsteuerabzug verwehren. Überdies reduziert sich auch die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer nicht um diesen Betrag. Im Klartext heißt das, dass die fälschliche Bezeichnung „Gutschrift“ für den Empfänger steuerliche Nachteile mit sich bringt.
Praxisbeispiele (so würdest du es im Alltag lösen)
Damit du nicht lange überlegen musst, kommt hier die Praxisperspektive. Diese treffen in dem Fall zu, dass die Rechnung noch nicht bezahlt wurde, denn ist das bereits erfolgt, musst du immer stornieren (also eine Stornorechnung und eine neue Rechnung erstellen).
Beispiel 1 – falsche Anschrift (Tippfehler oder alte Adresse)
Wenn nur die Anschrift falsch ist, ist das meist formal, aber nicht inhaltlich entscheidend. Leistung, Betrag und Steuer bleiben gleich – du ergänzt bzw. berichtigst nur Angaben und ordnest es sauber der Originalrechnung zu.
Empfehlung: Korrektur.
Beispiel 2 – falscher Betrag
Hier stimmt der Kern der Rechnung nicht: Rabatt vergessen, Menge falsch, Position doppelt. Der Betrag muss sauber neutralisiert werden, damit Buchhaltung und Forderung wieder korrekt sind.
Empfehlung: Storno + neue Rechnung.
Beispiel 3 – falscher Steuersatz / Reverse Charge vergessen
Das ist steuerlich relevant und betrifft oft auch den Vorsteuerabzug deines Kunden.
Empfehlung: Storno + neue Rechnung.
Beispiel 4 – Leistungsdatum/Leistungszeitraum fehlt
Typisch bei Dienstleistungen, Abos oder Projekten.
Empfehlung: Korrektur (oder neu, wenn es den Inhalt verändert).
Beispiel 5 – falscher Rechnungsempfänger
Wenn die Rechnung an die falsche Firma/Person ging, ist das ein echter Fehler. Das ist nicht nur buchhalterisch wichtig, sondern auch für saubere Kommunikation und Professionalität.
Empfehlung: Storno + neue Rechnung.
Häufige Fehler (die wir in der Praxis ständig sehen)
In der Praxis passieren die meisten Probleme nicht, weil jemand „keine Ahnung von Buchhaltung“ hat – sondern weil Rechnungen schnell rausgehen müssen und dann im Nachgang unsauber korrigiert wird. Das wirkt kurzfristig pragmatisch, kann aber später zu Rückfragen in der Buchhaltung, Problemen beim Vorsteuerabzug oder unnötigem Abstimmungsaufwand führen.
PDF einfach austauschen („merkt schon keiner“)
Ein typischer Fehler ist, die Rechnung einfach als PDF zu ersetzen – ohne Hinweis, ohne Korrekturvermerk und ohne klare Zuordnung zur Originalrechnung. Das wirkt schnell, ist aber später oft nicht mehr nachvollziehbar (weder für dich noch für Buchhaltung oder Steuerberater).
Rechnung löschen statt stornieren
Viele Tools erlauben das Löschen von Rechnungen. Buchhalterisch ist das aber selten eine gute Idee, weil der Vorgang dann nicht mehr sauber dokumentiert ist. Besser: stornieren und korrekt neu ausstellen.
Kein Bezug zur Originalrechnung
Wenn auf der Korrektur- oder Stornorechnung nicht klar steht, welche Rechnung korrigiert wird (Rechnungsnummer + Datum), entsteht sofort Verwirrung. Der Bezug zur Originalrechnung ist der wichtigste Teil, damit alles nachvollziehbar bleibt.
„Gutschrift“ statt Stornorechnung
Auch wenn es im Alltag ähnlich klingt: Eine Stornorechnung solltest du nicht einfach als „Gutschrift“ bezeichnen. Das kann beim Empfänger sogar zu steuerlichen Problemen führen (z. B. beim Vorsteuerabzug). Nutze lieber „Stornorechnung“ oder „Korrekturrechnung“.
Steuerlich relevante Fehler nicht sauber lösen
Falscher Steuersatz oder Reverse Charge vergessen sind keine Kleinigkeiten. Hier solltest du nicht „halb korrigieren“, sondern sauber stornieren und neu ausstellen – sonst kommen die Rückfragen spätestens im Abschluss.
Best Practices, damit du seltener korrigieren musst
Viele Rechnungsfehler entstehen nicht aus Unwissen, sondern im Tagesgeschäft: Es muss schnell gehen, Informationen fehlen oder Prozesse sind nicht sauber definiert. Mit zwei einfachen Best Practices kannst du die häufigsten Fehlerquellen deutlich reduzieren.
Mini-Check vor Versand
Bevor du eine Rechnung verschickst, lohnt sich ein kurzer Check – das spart dir später Rückfragen, Korrekturen und unnötige Abstimmung in der Buchhaltung.
Pflichtangaben prüfen (Empfänger, Rechnungsnummer, Datum, Leistungsbeschreibung)
Steuersatz / Reverse Charge prüfen (USt korrekt? Hinweistext nötig?)
Leistung & Zeitraum prüfen (was genau, für welchen Zeitraum?)
Tool-Setup als Fehlervermeider
Ein gutes Tool-Setup reduziert Fehler nicht nur „ein bisschen“, sondern oft ganz automatisch. Besonders wichtig ist, dass Rechnungsstellung und Buchhaltung sauber miteinander verbunden sind, damit Rechnungen, Zahlungen und Belege konsistent zusammenlaufen. Wenn du mit einer sauberen Datenbasis arbeitest, musst du deutlich weniger manuell nacharbeiten – und bekommst am Ende auch bessere Zahlen für Auswertungen und Reporting. Gerade bei wachsenden Teams ist das ein echter Hebel, weil du nicht jeden Monat dieselben Fehler korrigierst, sondern den Prozess einmal so aufsetzt, dass er zuverlässig funktioniert.
Fazit: Korrektur oder Storno – so triffst du die richtige Entscheidung
Wenn du einen Fehler in einer Rechnung entdeckst, lohnt sich eine einfache Faustregel: Kleinigkeiten kannst du meist korrigieren, solange alles sauber dokumentiert und eindeutig zur Originalrechnung zugeordnet ist. Sobald der Fehler aber inhaltlich oder steuerlich relevant ist – oder die Rechnung bereits bezahlt wurde – ist Storno + neue Rechnung in der Praxis meistens der sauberste und nachvollziehbarste Weg.
Wenn du weniger Zeit mit Korrekturen verbringen willst, lohnt sich außerdem ein solides Setup aus klaren Abläufen und einem Tool-Stack, der Rechnungsstellung und Buchhaltung sauber verbindet.
FAQ
Kann ich eine Rechnung nachträglich ändern?
Nicht einfach „überschreiben“. Wenn etwas falsch ist, solltest du entweder eine Korrekturrechnung/Rechnungskorrektur erstellen oder – bei wesentlichen Fehlern – stornieren und neu ausstellen. Wichtig ist, dass der Vorgang nachvollziehbar bleibt und zur Originalrechnung zugeordnet werden kann.
Muss ich stornieren, wenn die Rechnung schon bezahlt wurde?
In der Praxis ist Storno + neue Rechnung oft der sauberste Weg, weil der Zahlungseingang bereits in deiner Buchhaltung auftaucht und die ursprüngliche Rechnung korrekt neutralisiert werden muss.
Was ist der Unterschied zwischen Stornorechnung und Korrekturrechnung?
Eine Korrekturrechnung berichtigt einzelne Angaben, ohne den Vorgang komplett zurückzusetzen. Eine Stornorechnung neutralisiert die Originalrechnung vollständig (mit Negativbeträgen) – danach stellst du die korrekte Rechnung neu aus.
Was passiert, wenn ich „Gutschrift“ statt Stornorechnung schreibe?
Das kann problematisch sein, weil „Gutschrift“ im umsatzsteuerlichen Kontext eine andere Bedeutung hat. Im schlimmsten Fall kann das beim Empfänger zu steuerlichen Nachteilen führen (z. B. beim Vorsteuerabzug). Nutze daher lieber die Begriffe Stornorechnung oder Korrekturrechnung.
Was mache ich, wenn der Kunde schon bezahlt hat, aber die neue Rechnung höher ist?
Dann stornierst du zuerst die falsche Rechnung und stellst anschließend die korrekte Rechnung neu aus. Die Differenz wird dann ganz normal nachberechnet (oder – falls du zu viel berechnet hattest – erstattet bzw. verrechnet).



