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Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer in Deutschland – Der Leitfaden

  • Autorenbild: Fabian
    Fabian
  • 12. Juli 2024
  • 6 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 23. Juni

Person die Steuern berechnet

Das Steuersystem in Deutschland ist nicht für seine Einfachheit bekannt. Für Unternehmen sind Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer zwei der zentralen Steuerarten – und wer sie getrennt betrachtet, bekommt nur die halbe Wahrheit. Erst in der Kombination wird die tatsächliche Steuerbelastung sichtbar, die für Liquiditätsplanung, Standortwahl und Ausschüttungspolitik entscheidend ist.


In diesem Artikel erfährst du:


  • Was Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sind und wie sie berechnet werden

  • Welche Fristen und Vorauszahlungen du im Blick behalten musst

  • Wie hoch die tatsächliche Gesamtsteuerbelastung für dein Unternehmen ist – und welche Fehler du vermeiden solltest


Welche Steuern zahlt ein Unternehmen in Deutschland?


Welche Steuern ein Unternehmen in Deutschland zahlt, hängt von seiner Rechtsform, Größe und Art der Geschäftstätigkeit ab. Die folgende Übersicht gibt einen Orientierungsrahmen für die wichtigsten Steuerarten.


  • Körperschaftsteuer (KSt): Steuer auf den Gewinn von Kapitalgesellschaften wie GmbH, AG und UG. Der Satz beträgt bundeseinheitlich 15 %. Einzelunternehmen und Personengesellschaften zahlen stattdessen Einkommensteuer.

  • Solidaritätszuschlag (SolZ): 5,5 % der fälligen Körperschaftsteuer. Für Kapitalgesellschaften gilt die einkommensteuerliche Freigrenze nicht – der SolZ fällt unabhängig von der Höhe der Steuerschuld an.

  • Gewerbesteuer (GewSt): Von Gemeinden erhoben, gilt für alle Gewerbebetriebe – unabhängig von der Rechtsform. Der Steuersatz variiert je nach Hebesatz der Gemeinde.

  • Umsatzsteuer (USt): Unternehmen erheben Umsatzsteuer auf ihre Verkäufe und führen diese ans Finanzamt ab. Der reguläre Satz beträgt 19 %, für bestimmte Waren und Dienstleistungen gilt ein ermäßigter Satz von 7 %. Kleinunternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuerpflicht befreit sein.

  • Lohnsteuer: Sobald ein Unternehmen Angestellte beschäftigt, muss es die Lohnsteuer auf deren Gehälter einbehalten und an das Finanzamt abführen.

  • Kapitalertragsteuer (KapESt): Auf Dividenden und andere Kapitalerträge wird eine Kapitalertragsteuer von 25 % erhoben, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

  • Grundsteuer: Unternehmen mit Grundbesitz zahlen Grundsteuer, deren Höhe vom Wert des Grundstücks und dem Hebesatz der Gemeinde abhängt.


Diese Liste ist nicht abschließend. Je nach Branche und Standort können weitere Steuern und Abgaben anfallen. Im Mittelpunkt dieses Leitfadens stehen Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer – die beiden Steuerarten, die für die meisten KMUs in Deutschland die größte praktische Relevanz haben.


Körperschaftsteuer – Grundlagen und Berechnung


Die Körperschaftsteuer ist für viele Gründer und Geschäftsführer die erste Steuerart, mit der sie sich intensiv auseinandersetzen müssen. Hier sind die wichtigsten Grundlagen.


Was ist die Körperschaftsteuer?


Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer für juristische Personen. Sie fällt an für Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG), Genossenschaften sowie Vereine und Stiftungen, sofern diese wirtschaftlich tätig sind. Einzelunternehmen und Personengesellschaften wie OHG oder KG unterliegen hingegen der Einkommensteuer der jeweiligen Gesellschafter – sie zahlen keine Körperschaftsteuer.


Wie wird die Körperschaftsteuer berechnet?


Die Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen des Unternehmens im Wirtschaftsjahr – also vereinfacht gesagt der steuerliche Gewinn. Auf diesen Gewinn werden 15 % Körperschaftsteuer erhoben. Zusätzlich fällt der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % der Körperschaftsteuerschuld an. Die effektive Belastung aus KSt und SolZ beträgt damit rund 15,825 %.


Beispielrechnung:

Zu versteuerndes Einkommen

100.000 EUR

Körperschaftsteuer (15 %)

15.000 EUR

Solidaritätszuschlag (5,5 % der KSt)

825 EUR

Gesamtbelastung KSt + SolZ

15.825 EUR


Vorauszahlungen und Fristen


Die Körperschaftsteuer wird nicht nur einmal jährlich fällig – und wer die Fristen nicht im Blick hat, riskiert Liquiditätsengpässe oder unnötige Nachzahlungen. Das ist ein Bereich, bei dem wir bei summa viele Kunden unterstützen: eine saubere Buchhaltung mit korrekten Rückstellungen sorgt dafür, dass du zu keinem Zeitpunkt von Steuerzahlungen überrascht wirst.


Vorauszahlungen


Unternehmen müssen vierteljährliche Vorauszahlungen leisten, die das Finanzamt auf Basis der Steuererklärung des Vorjahres festsetzt. Die Fälligkeitstermine sind jeweils der:


  • 10. März

  • 10. Juni

  • 10. September

  • 10. Dezember


Liegt die tatsächliche Steuerschuld am Jahresende über den geleisteten Vorauszahlungen, ist die Differenz nachzuzahlen. Liegt sie darunter, erfolgt eine Erstattung. Wichtig: Übersteigt der ermittelte Steuerbetrag die Vorauszahlungen, ist eine entsprechende Rückstellung in der Buchhaltung zu bilden.


Anpassung der Vorauszahlungen


Zeichnet sich ab, dass der Gewinn im laufenden Jahr deutlich höher oder niedriger ausfallen wird als im Vorjahr, können die Vorauszahlungen in Abstimmung mit dem Steuerberater und dem Finanzamt angepasst werden. Das ist besonders bei stark wachsenden Unternehmen oder in wirtschaftlich schwierigen Phasen sinnvoll, um Liquiditätsengpässe oder unnötig hohe Vorauszahlungen zu vermeiden.


Abgabefrist


Die Körperschaftsteuererklärung ist grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt einzureichen. Mit steuerlicher Vertretung verlängert sich die Frist in der Regel bis Ende Februar des übernächsten Jahres.


Gewerbesteuer – Grundlagen und Berechnung


Die Gewerbesteuer wird von vielen Gründern unterschätzt – dabei kann sie je nach Standort einen erheblichen Teil der Gesamtsteuerbelastung ausmachen. Wer sie nicht in seiner Finanzplanung berücksichtigt, wird am Jahresende oft unangenehm überrascht.


Was ist die Gewerbesteuer?


Die Gewerbesteuer fällt für alle Gewerbebetriebe an – unabhängig davon, ob es sich um eine GmbH, eine OHG oder ein Einzelunternehmen handelt. Sie ist die wichtigste originäre Einnahmequelle der Gemeinden und wird deshalb auch lokal erhoben: Der genaue Steuersatz hängt vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde ab.


Freiberufler – etwa Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten – sind von der Gewerbesteuer befreit, sofern sie keine gewerbliche Tätigkeit ausüben.


Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?


Die Berechnung erfolgt in drei Schritten:


  1. Ausgangspunkt ist der steuerliche Gewinn aus dem Jahresabschluss, der um bestimmte Hinzurechnungen und Kürzungen laut Gewerbesteuergesetz (GewStG) angepasst wird – das Ergebnis ist der Gewerbeertrag.

  2. Der Gewerbeertrag wird mit der bundeseinheitlichen Steuermesszahl von 3,5 % multipliziert. Das Ergebnis ist der Gewerbesteuer-Messbetrag.

  3. Der Messbetrag wird mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde multipliziert. Der Mindesthebesatz liegt bei 200 %. Große Städte liegen deutlich höher: Hamburg erhebt derzeit 470 %, Berlin 410 %.


Beispielrechnung (Berlin):

Gewerbeertrag

100.000 EUR

× Steuermesszahl (3,5 %) 

3.500 EUR 

× Hebesatz Berlin (410 %)


= Gewerbesteuer

14.350 EUR


Mehrere Betriebsstätten


Hat ein Unternehmen Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, muss die Gewerbesteuer nach einem gesetzlich geregelten Verfahren auf die jeweiligen Gemeinden aufgeteilt (zerlegt) werden. Das erhöht den administrativen Aufwand erheblich und sollte bei der Standortplanung berücksichtigt werden.


Vorauszahlungen


Auch für die Gewerbesteuer sind vierteljährliche Vorauszahlungen zu leisten. Die Fälligkeitstermine weichen von denen der Körperschaftsteuer ab:


  • 15. Februar

  • 15. Mai

  • 15. August

  • 15. November



Gesamtsteuerbelastung – ein realistisches Beispiel


Körperschaft- und Gewerbesteuer werden parallel erhoben und summieren sich zur tatsächlichen Steuerbelastung eines Unternehmens. Beide Steuern stellen keine Betriebsausgaben dar und mindern den steuerlichen Gewinn nicht – ein Punkt, der in der Finanzplanung häufig vergessen wird und zu falschen Gewinnerwartungen führt.


Das folgende Beispiel zeigt die kombinierte Steuerbelastung bei einem Gewinn von 100.000 Euro – einmal für Berlin (Hebesatz 410 %) und einmal für eine Gemeinde mit niedrigerem Hebesatz (300 %):


Berlin (410 %)

Gemeinde mit 300%

Körperschaftsteuer (15 %)

15.000 EUR 

15.000 EUR

Solidaritätszuschlag (5,5 % der KSt)

825 EUR

825 EUR

Gewerbesteuer 

14.350 EUR

10.500 EUR

Gesamtbelastung

30.175 EUR

26.325 EUR

Effektiver Steuersatz

~30,2 %

~26,3 %


Der Standort kann die Steuerbelastung eines KMU also um mehrere Prozentpunkte verschieben – ein Aspekt, der bei Gründung oder Expansion durchaus in die Überlegungen einfließen sollte.



Körperschaftsteuer vs. Gewerbesteuer: Die wichtigsten Unterschiede im Überblick


 

Körperschaftsteuer

Gewerbesteuer

Beschreibung

Einkommensteuer für juristische Personen; zentrale Einnahmequelle des Bundes und der Länder

Steuer auf den Gewerbeertrag; wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden

Steuersubjekt

Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Stiftungen

Alle Gewerbebetriebe (unabhängig von der Rechtsform); Freiberufler ausgenommen

Bemessungsgrundlage

Zu versteuerndes Einkommen (steuerlicher Gewinn)

Gewerbeertrag (Gewinn ± Hinzurechnungen/Kürzungen laut GewStG)

Steuersatz

15 % (+ 5,5 % SolZ)

Messzahl 3,5 % × Hebesatz der Gemeinde (ca. 7–16 % effektiv)

Vorauszahlungen

Vierteljährlich

Vierteljährlich

Fälligkeit Vorauszahlung

10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember

15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November

Abgabefrist Erklärung

31. Juli des Folgejahres

31. Juli des Folgejahres


Häufige Fehler und was KMUs beachten sollten


Das sind die Fehler, die wir bei summa in der Praxis am häufigsten beobachten – und die mit einer sauberen Buchhaltung und einer guten Finanzplanung vermeidbar sind.


Fehlende Rückstellungen


Übersteigt die tatsächliche Steuerschuld die geleisteten Vorauszahlungen, muss die Differenz als Steuerrückstellung im Jahresabschluss ausgewiesen werden. Wird das vergessen, weist der Abschluss einen zu hohen Gewinn aus – mit Folgen für die Ausschüttungspolitik und die Liquiditätsplanung. Eine laufende, aktuelle Buchhaltung ist die Voraussetzung dafür, dass Rückstellungen korrekt und rechtzeitig gebildet werden.


Vorauszahlungen nicht angepasst


Viele KMUs passen ihre Vorauszahlungen auch bei deutlich veränderter Gewinnlage nicht an. Das kann zu einer hohen Nachzahlung am Jahresende führen – oder umgekehrt zu unnötig hohen Zahlungen, die die Liquidität belasten. Bei absehbaren Abweichungen lohnt sich frühzeitig das Gespräch mit dem Steuerberater.


Gewerbesteuer bei mehreren Betriebsstätten


Wer an mehreren Standorten aktiv ist, muss prüfen, ob eine Zerlegung der Gewerbesteuer auf die jeweiligen Gemeinden erforderlich ist. Wird das versäumt, drohen Nachforderungen und mögliche Bußgelder.


Standortwahl ohne Steuerbetrachtung


Der Hebesatz der Gemeinde hat einen spürbaren Einfluss auf die Gesamtsteuerbelastung. Bei Gründung, Verlagerung oder Expansion eines Unternehmens sollte dieser Faktor in die Standortentscheidung einfließen.


Fazit


Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sind die zwei zentralen Steuerarten für Kapitalgesellschaften und Gewerbebetriebe in Deutschland. Während die Körperschaftsteuer bundeseinheitlich geregelt ist, variiert die Gewerbesteuer je nach Hebesatz der Gemeinde erheblich. Erst in der Kombination beider Steuerarten wird die tatsächliche Steuerbelastung sichtbar – und die liegt je nach Standort zwischen rund 26 % und 33 % des steuerlichen Gewinns.


Für eine solide Finanzplanung ist es entscheidend, beide Steuerarten gemeinsam zu betrachten, Vorauszahlungen regelmäßig zu prüfen und Rückstellungen korrekt zu bilden. Die Grundlage dafür ist eine aktuelle und sauber geführte Buchhaltung – denn nur wer seine Zahlen kennt, kann rechtzeitig reagieren.


Wir bei summa helfen Startups und KMUs dabei, genau diese Grundlage zu schaffen: von der Buchhaltung über die Finanzplanung bis zum monatlichen Reporting. Sprich uns gern an, wenn du wissen möchtest, wie wir dich dabei unterstützen können.

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